Orientierungshilfe im Trauerfall

Kleiner Wegbegleiter für Betroffene

Was ist bei einem Sterbefall zu tun?

  • Anruf beim Hausarzt des Verstorbenen, (Notarzt) der die Todesursache feststellt und den "Totenschein" ausfüllt.
  • Anruf beim Bestattungsunternehmen.
  • Mit dem Pfarramt, der Friedhofsverwaltung und dem Bestattungsunternehmen wird der Termin für die Beerdigung festgelegt.

Mit dem Bestattungsunternehmer besprechen

Alle weiteren Formalitäten können dann mit dem Bestattungsunternehmen besprochen werden. Z. B.

  • Beurkundung am Standesamt (Totenschein, Heirts-/Geburtsurkunde, Familienbuchauszug)
  • Art der Bestattung (Erd- oder Urnenbestattung, Sarg- bzw. Urnemauswahl)
  • Terminabsprache mit dem Pfarramt
  • Terminierung mit der Friedhofsverwaltung (Graburkunde, Grabnutzungsdauer, Grabwahl?)
  • Ankleiden des Verstorbenen (Kleidung, Totenwäsche, evtl. Aufbahrung in der Wohnung)
  • Überführung zur Trauerhalle
  • Todesanzeige in Zeitung
  • Sterbebilder, Trauerkarten oder Briefe (Bild)
  • Meldungen bei Versicherungen

Auf dem Standesamt

  • Zur Beurkundung am Standesamt (Sterbeort), wird der "Totenschein" welchen der Arzt ausstellt, eine "Geburts- bzw. Heiratsurkunde benötigt. (evtl. Sterbeurkunde des Ehepartners; Familienbuch seit 1958)
  • Es müssen z.B. Angaben über Familie, Testament und Vermögen gemacht werden.
  • Normalerweise werden vom Standesamt drei Sterbeurkunden ausgestellt, es ist jedoch empfehlenswert, mehrere Sterbeurkunden anfertigen zu lassen.(Krankenkasse, Rente, Pfarramt, Lebensversicherung, Bank, etc.)
  • Sterbeurkunden bekommen z.B. das Pfarramt, die Kranken- und Rentenversicherung, evtl. Bank und sonstige Versicherungen, welche abgemeldet werden. Ist der Tod im Krankenhaus eingetreten, so wird die Sterbefallanzeige und der Totenschein im Krankenhaus ausgestellt.
  • In Pflegeheimen stellt der zuletzt behandelnde Arzt den Totenschein, das Pflegeheim oder das Bestattungsunternehmen die Sterbefallanzeige aus.

Vorbereitung der Bestattung

  • Ob Erdbestattung oder Urnenbeisetzung kann der nächste Angehörige auf einem formlosen Blatt mit den Angaben des Verstorbenen bestimmen (Einwillungserklärung zur Feuerbestattung).
  • Mit dem Bestatter wird ein Sarg, Decke, Grabkreuz, Überurne evtl. ein Totenhemd ausgesucht.
  • Die/Der Verstorbene wird meist vom Bestatter angekleidet, in den Sarg gebettet und dann zur Totenhalle überführt. "Verstorbene dürfen bis zu 36 Stunden zu Hause aufgebahrt werden"
  • Termin mit dem Pfarrer: Gespräch über den Verstorbenen und die Familie, Gestaltung des Trauergottesdienstes, Texte, Chor, Organist.
  • Termin mit der Friedhofsverwaltung, falls noch keine Grabstätte vorhanden sein sollte (Familien-, Einzel- oder Urnengrab).
  • In der Gärtnerei oder Blumengeschäft Blumengebinde, Schalen od. Kränze in Auftrag geben. (Die Blumen werden vom jeweiligen Geschäft zur Trauerhalle gebracht.)
  • Die Dekoration in der Trauerhalle wird bei der Friedhofsverwaltung in Auftrag gegeben.
  • Bestehendes Grab zur Graböffnung richten. (Bepflanzungen, Blumen, Lichter entfernen)
  • Steinmetz zur Entfernung des Grabsteins und der Einfassung beauftragen.
  • Todesanzeige in der Zeitung ist bis Mittag 11.30 Uhr für den folgenden Tag aufzugeben. Telefon: 08362/5079-0
  • Sterbebilder, Trauerkarten oder Briefe beim Bestatter oder in der Druckerei in Auftrag geben. (Foto des Verstorbenen für Sterbebilder)

Nach der Bestattung müssen formell abgemeldet werden

  • Die Krankenkasse (Sterbeurkunde beifügen)
    Seit Januar 2004 wird kein Sterbegeld mehr ausbezahlt.
  • Die Rentenversicherung - BFA, LVA (Sterbeurkunde beifügen) Formulare für die Gesetzlichen Renten (Postrentendienst) gibt es bei der Post oder dem Bestatter.
  • Antrag der Übergangsrente beim Versicherungsträger des Verstorbenen. (Formular Postrentendienst wie vor). Die Übergangsrente wird für 3 Monate zu 100% ausbezahlt.
  • Termin mit dem Einwohnermeldeamt (Gemeindeverwaltung) zur Antragstellung der Witwen/Witwerrente.
  • Sonstige Versicherungen abmelden oder umschreiben: z.B. Lebensversicherung, Sterbegeldversicherung.
  • Bei der Bank erkundigen, ob für die Auflösung der Konten ein Erbschein benötigt wird. (Beim Nachlassgericht - Kaufbeuren anfordern!)

Wichtige Telefonnummern

  • Kath. Pfarreiengemeinschaft Forggensee
    (Schwangau, Bayerniederhofen, Trauchgau)
    Telefon 08362/8207
  • Kath. Pfarreiengemeinschaft Füssen
    Telefon 08362/6190
  • Evangelisches Pfarramt Füssen
    Telefon 08362/6177
  • Krankenhaus Füssen
    Telefon 08362/500-0
  • Polizei Füssen
    Telefon 08362/91230
  • Bestattungen Gebler
    Telefon 08362/986513